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AGB

§ 1 – Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag kommt zustande durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars durch die teilnehmende Person und in der Folge die Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter.
     

§ 2 – Regelwerk

  1. Mit ihrer Anmeldung erkennt die teilnehmende Person das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, sich an das Regelwerk des Veranstalters während der Veranstaltung zu halten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. 

  2. Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, den vom Veranstalter vorgegebenen Charakter auf der Veranstaltung zu nutzen. Die Charaktere sind speziell auf das Setting zugeschnitten. Eine weitere Verwendung außerhalb der Veranstaltung erfordert die Zustimmung des Veranstalters.
     

§ 3 – Sicherheit

  1. Das Mindestalter für Teilnehmende beträgt 18 Jahre.

  2. Die teilnehmende Person versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem Informationsmaterial des Veranstalters hervorgehen, kann dieser im Zweifelsfall weitere Auskünfte erteilen. Eventuell offen gebliebene Fragen sind von der teilnehmenden Person im Vorfeld und in eigener Verantwortung anzusprechen. 

  3. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung der teilnehmenden Person einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. 

  4. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, ihre Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Waffenattrappen und Rüstungsteile) vor und während der Veranstaltung regelmäßig auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

  5. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Betreten von abgesperrten Bereichen, das Entfachen von offenen Feuern sowie Kämpfe in dunklen oder unübersichtlichen Bereichen (Treppen, Hänge o.ä.). 

  6. Wer während der Veranstaltung Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Handlungen wie z.B. Klettern Abstand zu halten. Alkoholkonsum ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmendenbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist. 

  7. Ebenso führt der Besitz und/oder der Konsum von illegalen Substanzen zum Ausschluss von der Veranstaltung, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmendenbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.

  8. Sonstige strafrechtlich relevante Handlungen wie z.B. Diebstahl führen ebenfalls zum Ausschluss von der Veranstaltung, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmendenbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.

  9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

  10. Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmendenbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.
     

§ 4 – Haftung

  1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. 

  2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
     

§ 5 – Urheberrecht an Aufzeichnungen

  1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Bild, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 

  2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. 

  3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie das vom Veranstalter verwendete Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 

  4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmenden sind nur für private Zwecke zulässig. 

  5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
     

§ 6 – Ruecktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

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  1. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Teilnehmendenplätze sind ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht übertragbar. 

  2. Die teilnehmende Person hat ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Die Frist läuft ab der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter gem. § 1 der AGB. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich innerhalb dieser Frist an den Veranstalter zu richten. 

  3. Bei Rücktritt nach Frist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmendenbeitrages. Der Veranstalter kann den Teilnehmendenbeitrag anteilig erstatten, wenn der Platz erneut besetzt werden kann. In diesem Fall werden bei einem Rücktritt von mehr als 8 Wochen vor der Veranstaltung pauschal 20 % des Teilnehmerbeitrages einbehalten, bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vorher 50 %. Ab vier Wochen vor der Veranstaltung wird der gesamte Teilnehmendenbeitrag einbehalten.

  4. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende im Vorfeld der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des bereits gezahlten Teilnehmendenbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. 

  5. Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.
     

§ 7 – Leistungen, Zahlungsbedingungen

  1. Der Teilnehmendenbeitrag berechtigt zur Teilnahme am Rollenspiel, dem Vorbereitungsworkshop, sowie der Reflexion. Darüber hinaus umfasst der Teilnehmendenbeitrag folgende Leistungen: Unterkunft & Vollverpflegung.

  2. Bei Anmeldung über das Anmeldeformular verpflichtet sich die teilnehmende Person, den Teilnehmendenbeitrag unverzüglich, spätestens vier Wochen nach Anmeldebestätigung per Überweisung auf das Konto des Veranstalters zu zahlen. 

  3. Sollte die Zahlung ausbleiben, ist der Veranstalter berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben und der teilnehmenden Person einen eventuell entstandenen finanziellen Schaden in Rechnung zu stellen.

  4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet die anmeldende Person für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
     

§ 8 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

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  1. Die teilnehmende Person erklärt sich einverstanden, dass die im Anmeldeformular enthaltenen Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Teilnehmendendatei geführt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfordert die schriftliche Zustimmung der betroffenen Person.

  2. Die gespeicherten Daten zur Person können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail und andere persönliche Daten umfassen. Diese Stammdaten sowie weitere erforderliche Daten (z.B. Teilnehmendenbeitrag etc.) werden vorübergehend für die Nutzung der jeweiligen Veranstaltung gespeichert. Sie werden spätestens einen Monat nach der entsprechenden Veranstaltung gelöscht. 

  3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
     

§ 9 – Sonstiges

  1. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung. 

  2. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sie sind mit dem Veranstalter zu treffen.
     

§ 10 – Salvatorische Klausel

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

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